Aldinger Fleisch- und Wurstwaren GmbH
Aldinger Fleisch- und Wurstwaren GmbH

 

 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

  1. Gültigkeit

1.1  Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Das gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch dann, wenn beim Zustandekommen des jeweiligen Vertrages nicht ausdrücklich nochmals auf die Wirksamkeit dieser Bedingungen hingewiesen wird. Von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

 

  1. Preise

2.1  Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug,  sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hiervon nicht berührt.

SEPA Lastschriften:

Vereinbarung für das SEPA Lastschriftverfahren: Die Rechnungsbeträge ziehen wir nach Ablauf von 2 Bankarbeitstagen nach Rechnungsstellung ein. Unsere Gläubiger – ID lautet:

DE87 ZZZ 0000 1433 809

 

  1. Eigentumsvorbehalt

3.1  Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen unser Eigentum. Ware die wir an Wiederverkäufer liefern, darf, trotz Eigentumsvorbehalt auch ohne unsere Zustimmung im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden.

3.2  Für den Fall des Weiterverkaufs tritt unser Kunde schon jetzt seine Kaufpreisansprüche, höchstens jedoch in Höhe der uns von Ihm gegenüber zustehenden Ansprüche, an uns ab. Sollte unser Kunde in Zahlungsverzug sein, ist er verpflichtet, auf unsere Anforderung hin, alle Auskünfte zu erteilen, die erforderlich sind, unsere Rechte seinem Abnehmer gegenüber durchzusetzen.

3.3  Sicherheiten, die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehen, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit frei, als Ihr Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

 

  1. Wegnahmerecht

4.1  Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber trotz Mahnung und Fristsetzung nicht, sind wir berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei ihm abzuholen. Zu diesem Zweck wird uns schon jetzt unwiderruflich das Recht eingeräumt, zu den üblichen Geschäftszeiten des Kunden dessen Geschäftsräume und Nebenräume zu betreten. 

 

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

5.1  Der Kunde ist nicht berechtigt mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen oder an in unserem Eigentum stehender Ware ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

  1. Lieferung

6.1  Der Versand erfolgt auf Kosten und – auch bei frachtfreier Lieferung- auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit Übergabe der Sache an die eigene oder fremde Transportperson, auf den Kunden über.

6.2  Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur für ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.

6.3  Wir sind berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen auszuführen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.

6.3  Für die Berechnung sind die auf geeichten elektronischen Waagen von und festgelegten Gewichte maßgebend. Während des Transportes entstehende Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Kunden. Darüber hinausgehende Gewichtsdifferenzen werden nur anerkannt, wenn im Beisein des jeweiligen Frachtführers gewogen wird und die Wiegedokumente – Kontrollschein – zum Vergleich mit den eigenen Auslieferungsunterlagen ausgehändigt werden. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

  1. Beanstandungen, Sachmängel

7.1  Handelsübliche und Materialtypische Abweichungen in Qualität, Farbe und Ausführung bleiben vorbehalten. Sie berechtigt nicht zu Mängelrügen.

7.2  Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser in seiner Obliegenheit zur unverzüglichen Untersuchung von der Ware und Rüge von Mängeln nach §377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde ist weiter verpflichtet Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt.

7.3  Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, in dem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Wird die Nachlieferung von uns verweigert ist Sie fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weitergehenden gesetzlichen Ansprüche zu. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, hat der Kunde jedoch kein Recht zum Rücktritt.

 

  1. Schadensersatz

8.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur,  wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Auch dann ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen sind bei einfacher Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1  Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Liefervertrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist für Kaufleute für beide Teile Pforzheim. Nach unserer Wahl können wir die Klage auch am Sitz des Kunden erheben.

9.2  Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

Hier finden Sie uns:

Aldinger Fleisch- und Wurstwaren GmbH

Tim Arnold

Schlösslesstr. 15

75305 Neuenbürg

 

Telefon: 07082/8813

Email: info@metzgerei-aldinger.de

 

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular.

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